BPOLI PW – GdpD POM: Unmittelbar nach Mitternacht stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei zwei mit Vollstreckungshaftbefehlen gesuchte Straftäter am ehemaligen Grenzübergang in Pomellen
Die polizeiliche Überprüfung eines 35jährigen Ukrainers, der sich mit seinem gültigen ukrainschen Reisepass auswies, ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hanau zur Strafvollstreckung wegen Trunkenheit im Verkehr. Demnach hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 1000,00 EUR sowie 248,68 EUR Kosten zu entrichten oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von noch 10 Tagen abzuleisten.
Bei der Durchsuchung wurde ein polnischer Aufenthaltstitel der zeitlich abgelaufen ist festgestellt. Der Aufenthalt in Polen ist allerdings noch bis zum 30.09.2025 erlaubt, entfaltet aber keine Wirksamkeit für den Schengenraum. Aufenthaltslegitimierende Dokumente für Deutschland konnte er nicht vorweisen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen u.a. der Strafanzeige wegen Versuchs der unerlaubten Einreise wurde der Ukrainer aufgrund Zahlungsunfähigkeit in den Morgenstunden der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz zugeführt.
Etwas besser erging es einem 34jährigen Polen. Er wurde als Mitreisender in einem PKW mit polnischer Zulassung kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Neubrandenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Zahlung von 450,00 EUR und den Kosten von 86,00 EUR ersparte ihm die 15tägigen Ersatzfreiheitstrafe.
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