Bundespolizei stellt unerlaubte Einreise und erhöhte Menge Bargeld fest
Im Rahmen einer Kontrolle im Überseehafen Rostock stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock gestern Abend eine Person mit unzureichenden Dokumenten und einer erhöhten Menge Bargeld fest. Der Mann, ein 71-jähriger bosnischer Staatsangehöriger, reiste zuvor mit der Fähre aus Schweden ein.
Beim Grenzübertritt war er nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels und erfüllte somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten zudem Bargeld in Höhe von 42.100 Euro fest. Die Person legte die Herkunft des Geldes nicht glaubhaft dar.
In Abstimmung mit dem Hauptzollamt Stralsund ergaben sich Anhaltspunkte für Geldwäsche. In dem sogenannten Clearingverfahren stellten die Einsatzkräfte den Geldbetrag von 41.500 Euro bis zu Klärung der noch offenen Fragen durch den Zoll sicher.
Zudem leiteten die Beamten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthalts und der Geldwäsche ein.
Die Bundespolizisten setzten dem Mann eine Ausreisefrist nach Schweden, welcher er heute nachkam.
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