BPOLI BHL: 1002 Tage Restfreiheitsstrafe
Ein 40- jähriger Mazedonier kam am 14. September 2025 in den Morgenstunden zur Einreisekontrolle am Grenzübergang Breitenau. Bei der polizeilichen Überprüfung seiner Person, wurde ersichtlich, dass gegen den Mazedonier ein Vollstreckungshaftbefehl aus dem Jahr 2016 besteht. Demnach hat er eine noch 1002 tägige Restfreiheitsstrafe von einer ursprünglich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verbüßen. Er wurde anschließend in die JVA Dresden eingeliefert
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