Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle der Staatsanwaltschaften Pressemitteilung
Weitere Ermittlungen und Durchsuchungen
wegen Verdachts der Entziehung Minderjähriger
In einem u.a. wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen, schweren Entziehung Minderjähriger (bzw. der Verabredung hierzu) sowie der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer
Schriften bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängigen Ermittlungsverfahren wurden heute
insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse im In- und Ausland vollstreckt. Betroffen waren acht
Wohn- und Geschäftsadressen der Beschuldigten sowie fünf Objekte von Nichtverdächtigen
in der Schweiz, in Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg.
Die bereits seit Frühjahr 2025 geführten Ermittlungen richten sich gegen einen 64-jährigen
pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg sowie einen 79-jährigen ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes.
Als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma sollen sie im Jahr 2022 gegen Zahlung von mehr
als 100.000 Euro den Auftrag einer 53-jährigen Hamburgerin angenommen haben, ihrem
ebenfalls sorgeberechtigten Ex-Ehemann zwei bei ihm in Dänemark lebende gemeinsame
Kinder zu entziehen. Unter Beteiligung weiterer Personen sah der insoweit entwickelte mutmaßliche Tatplan vor, die Kinder am Morgen des 09.11.2022 auf dem Schulweg abzupassen,
deren Begleitung abzulenken und es der Kindesmutter auf diese Weise zu ermöglichen, sie in
ein bereitstehendes Auto zu setzen und zurück nach Hamburg zu bringen. Die dafür womöglich notwendige Gewaltanwendung sollen die Betroffenen vorab gebilligt haben. Zur Tatvollendung kam es nur deshalb nicht, weil der Kindesvater rechtzeitig verdächtige Personen an
seinem Wohnhaus bemerkt und die dänische Polizei informiert hatte.
Außerdem sollen die Beschuldigten zusammen mit der Kindesmutter und den Verantwortlichen einer israelischen Sicherheitsfirma, welche ihrerseits im Verdacht steht, die Entführung
der Kinder aus Dänemark sodann in der Silvesternacht 2023/2024 vorgenommen zu haben
(vgl. Pressemitteilung vom 25. April 2025), geplant haben, den Kindesvater und dessen familienrechtlichen Beistand durch wahrheitswidrige Vorwürfe aus dem Bereich der Pädophilie zu
diskreditieren. Dazu wurde im September 2023 u.a. eine von der israelischen Firma beschaffte
Festplatte mit über 500 kinderpornographischen Bild- und 64 Videodateien auf dem Wohngelände des Kindesvaters platziert.
Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist ebenfalls, ob und inwieweit die Beschuldigten
selbst an der Entführung der beiden Kinder in der Silvesternacht beteiligt waren.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
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Zum Hintergrund:
Die wegen der Geschehnisse am 09.11.2022 gegen die Kindesmutter und weitere Personen
gesondert geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg sind am 07.08.2025 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Ausschlaggebend dafür war das Vorliegen eines Verfolgungshindernisses gemäß Art. 50 GRCh i.V.m. Art. 54 SDÜ ("Strafklageverbrauch"), da die dänischen Strafverfolgungsbehörden schon wegen derselben Tat ermittelt
und das dort geführte Verfahren mit ihrer Einstellungsentscheidung endgültig abgeschlossen
hatten. Gegen die Verfahrenseinstellung in Hamburg ist Beschwerde eingelegt worden. In Dänemark nicht ermittelt wurde jedoch gegen die beiden obigen Beschuldigten.
Die gegen die Kindesmutter wegen des Verdachts der Falschen Verdächtigung und der Anstiftung zum Besitz kinderpornographischer Schriften gesondert von der Staatsanwaltschaft
Hamburg geführten Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Hamburg, 16.09.2025
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens
Tel.: 040/42843 2588
eMail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de
Rückfragen bitte an:
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