Alkoholisierter Fahrradfahrer
Am Dienstagabend, um 21:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen Fahrradfahrer, welcher auf dem Gehweg entlang der Neckarelzer Straße in Mosbach fuhr. Da der 42-jährige sehr stark nach Alkohol roch, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Ergebnis: 2,34 Promille. Daraufhin musste der 42-jährige die Polizeibeamten zur Blutentnahme begleiten. Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu.
Hintergrund
Bei vorliegenden Ausfallerscheinungen, wie zum Beispiel eine alkoholbedingte unsichere Fahrweise, gilt auch für Fahrradfahrer eine straffreie Promillegrenze von maximal 0,3 Promille. Auch ohne Ausfallerscheinungen dürfen Fahrradfahrer maximal eine Alkoholkonzentration von 1,6 Promille im Blut aufweisen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, drohen auch fahrerlaubnisrechtliche-, verwaltungsrechtliche-, und zivilrechtliche Konsequenzen, insbesondere im Fall eines Unfalls.
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