Bei Kontrolle erwischt – Fahrzeugführer vermutlich unter Drogen und Alkoholeinfluss
Das Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss berauschender Mittel wie Alkohol oder Drogen ist laut Gesetz verboten. Die Polizei ist für die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit der Verkehrsteilnehmende verantwortlich. Daher führt die Polizei in regelmäßigen Schwerpunkt- und Sondereinsätzen Kontrollen im Straßenverkehr durch. Doch auch im täglichen Dienst werden Fahrzeugführer entsprechenden Kontrollen unterzogen.
So auch in den frühen Mittwochmorgenstunden (17.09.). Da einem Streifenwagen gegen 03:15 Uhr die Fahrweise eines Mannes auf der Kölner Straße merkwürdig vorkam, wurde dieser angehalten. Zuvor war er bei einem Abbiegevorgang auf die Gegenfahrspur geraten und zeigte auch bei der kurzen Nachfahrt ein unsicheres Fahrverhalten. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der 39-jährige Mann, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, keine gültige Fahrerlaubnis hat. Sein Führerschein wurde ihm bereits vor etwa fünf Jahren entzogen. Außerdem wurde er aufgrund einer ausstehenden Haftstrafe gesucht.
Er wurde festgenommen und zu einer Polizeiwache gebracht.
Zudem erhielten die Beamten den Verdacht, dass er sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel in Form von Drogen und Alkohol geführt haben könnte.
Eine Blutprobe wir abschließend Klarheit über die Art und Menge der Mittel geben.
Da der Mann während der Kontrolle versuchte ein kleines Tütchen mit weißem Pulver, vermutlich Betäubungsmittel, verschwinden zu lassen, er hatte es vor den Augen der Beamten weggeworfen, muss er sich zusätzlich zu den Verkehrsstraftaten Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel in einem Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.
Der Mann wurde im Lauf des Tages in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die weiteren Ermittlungen haben die zuständigen Kommissariate übernommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich Alkohol auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt auswirkt. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.
Die Polizei wird ihre Kontrollen auch in Zukunft weiter fortführen, für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
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