BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 40-Jährige

Den Gang in das Gefängnis hat am Donnerstag (18. September) eine 40-jährige Deutsche antreten müssen. In einer Kontrolle der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hamm stellten die Beamten fest, dass sie von der Staatsanwaltschaft Arnsberg mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Sie hatte die Geldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Werl aus dem vergangenen Jahr wegen wiederholter Leistungserschleichungen nicht bezahlt. Weil sie die offenen 3200 EUR auch bei der Bundespolizei nicht zahlen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen eingeliefert. Hier muss sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.