Bundespolizeidirektion München: Machete im Gepäck Verwarnung wegen Verstoßes gegen das Mitführverbot gefährlicher Gegenstände und Waffen im Hauptbahnhof München

Ein Angler zeigte am Samstagmorgen (20. September) in einem Regionalzug (Strecke München - Landshut) seinen Begleitern eine "Arbeitsmachete" vor. Reisende fühlten sich verunsichert. Ein 18-jähriger Deutscher befand sich mit drei Mitreisenden (Ukrainer im Alter von zweimal 17 und einmal 18 Jahren) gegen 11:00 Uhr im ALX 357 auf dem Weg vom Hauptbahnhof München nach Furth im Wald. Als er eine "Arbeitsmachete" aus der Tasche nahm und diese seinen Freunden zeigte, informierten Mitreisende, die dies verunsicherte, die Bundespolizei. Am Bahnhof Freising wurde der Regionalzug angehalten. Bei der Kontrolle verhielten sich die vier überprüften Reisenden gegenüber den Beamten kooperativ. Die Sachverhaltsaufklärung ergab, dass sich die vier Freunde auf dem Weg zum Angeln befanden. Dabei präsentierte der 18-jährige, gebürtige Ukrainer den Mitreisenden seine "Arbeitsmachete". Alle vier waren als Angler gekleidet und hatten zudem Anglerausrüstung mitgeführt. Da sich ihre Aussagen als glaubhaft erwiesen, andere Mitreisende keinerlei Bedrohungsszenarien im Zug zu Protokoll gaben, wurde den vier Anglern nach einer Gefährderansprache die Weiterreise gestattet. Bezüglich des zum 190. Oktoberfestes erlassenen Allgemeinverbotes zum Führen verbotener gefährlicher Gegenstände und Waffen in ausgewiesenen Münchner Bahnbereichen, wurde eine mündliche Ermahnung ausgesprochen, da der 18-Jährige aus Oberschleißheim mit der "Anglermachete" den Hauptbahnhof in München betreten hatte. Für den Fall der Rückreise und des erneuten Antreffens mit der "Arbeitsmachete" (die keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt) wurde ein Bußgeld sowie die Sicherstellung des "Angler-Werkzeuges" angedroht. Rückfragen bitte an: Tim Oberfrank Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Pressestelle Telefon: 089 515 550 - 1105 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße 1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .