BPOL NRW: Bundespolizei stellt verbotene Waffe bei Sicherheitskontrolle sicher

Am frühen Morgen des 21. September entdeckten Bundespolizisten bei der Kontrolle des Handgepäcks eines 52-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen am Flughafen Köln/Bonn ein verbotenes Faustmesser. Faustmesser gelten als besonders gefährliche Waffen: Sie können verdeckt geführt werden und ermöglichen gezielte, kraftvolle Stiche. Ihr Besitz und das Mitführen sind nach dem Waffengesetz in Deutschland ausdrücklich verboten. Das Messer wurde umgehend sichergestellt, eine Strafanzeige gegen den Mann gefertigt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seine Weiterreise mit Flug FR 5550 nach Bergamo antreten. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen verbotener Waffen an Flughäfen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und keinerlei Toleranz besteht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.