Gutachten bestätigt: Kein Schaden für Landeshaushalt durch angenommene Verjährung

2 Dokumente VereinbarungMV_geschwärzt.pdfPDF - 8,6 MBRechtsgutachtenzuVerjährungsfragen_geschwärzt.pdfPDF - 297 kB Im Jahr 2020, dem ersten Jahr der Corona-Pandemie, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die zentrale Beschaffung von Schutzmasken und weiterer Schutzausrüstung für die Landkreise und kreisfreien Städte übernommen. Hierfür wurden mit den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. In den vergangenen Tagen wurde die Umsetzung dieser Vereinbarung öffentlich diskutiert. Auslöser hierfür sind strafrechtliche Ermittlungen und Durchsuchungen im Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) und im Innenministerium, denen die Annahme zugrunde liegt, dass aus diesen Lieferungen von Schutzausstattung und Masken herrührende Zahlungsansprüche des Landes gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgrund von Verjährung nicht mehr für die Landeskasse einbringbar und damit dem Landeshaushalt durch Nichtbelastung der kommunalen Haushalte ein Vorteil entstanden sein könnte. Die Frage, ob dem Landeshaushalt ein Schaden entstanden ist sowie die Verjährungsfragen, wurden inzwischen durch eine externe Kanzlei geprüft. Das Rechtsgutachten bestätigt die Auffassung des Innenministeriums, dass kein Schaden durch eine Nichteinbringbarkeit der Zahlungsansprüche des Landes gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden ist, und geht davon aus, dass eine Verjährung der Forderungen noch nicht eingetreten ist. Ein Anspruch auf Zahlung oder gegebenenfalls auch Rückzahlung entsteht erst mit Übersendung der Schlussrechnung. Im Jahr 2020 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Ziel war, die Kommunen zu entlasten und Preissteigerungen durch gegenseitige Nachfragekonkurrenz zu verhindern. In den vergangenen Tagen wurde die Umsetzung dieser Vereinbarung öffentlich kritisiert. Auslöser für strafrechtliche Ermittlungen und Durchsuchungen im Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) und im Innenministerium war die Frage, ob aus diesen Lieferungen von Schutzausstattung und Masken herrührende Zahlungsansprüche des Landes gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgrund von Verjährung nicht mehr für die Landeskasse einbringbar sein sollten und damit dem Landeshaushalt durch Nichtbelastung der kommunalen Haushalte ein Vorteil entstanden sein könnte. Hintergrund ist, dass die Vereinbarungen des Landes mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vorsehen, dass das Land zentral Schutzausstattung beschafft und auf Abforderung an die Landkreise und kreisfreien Städte liefert. Das Land kann dafür Abschlagrechnungen legen. Wenn die Landkreise und kreisfreien Städte mitteilen, dass sie künftig aus diesem Vertrag keine Lieferungen von Schutzausstattung und Masken mehr abfordern werden, hat das Land nach dem Vereinbarungstext eine Schlussrechnung zu legen. Darin sind alle Lieferungen des Landes an die jeweilige kreisfreie Stadt bzw. den jeweiligen Landkreis aufzunehmen, ebenfalls möglicherweise Rückgaben von schadhaften oder beanstandeten Produkten und natürlich sind von dieser Schlussrechnung die schon geleisteten Abschlagzahlungen abzuziehen. Die gutachterlich für das Land tätigen Rechtsanwälte stellen dazu fest: "Erst mit [dieser] Abrechnung wird in Abhängigkeit des so ermittelten Saldos entweder ein Anspruch des Landes auf Nachzahlung oder ein Anspruch des Landkreises auf Rückzahlung einer etwaigen Überzahlung begründet." Da die Landkreise und kreisfreien Städte nach bisherigem Erkenntnisstand bis heute keine schriftliche Anzeige zur Beendigung der Rahmenvereinbarung gegenüber dem LPBK abgegeben haben, war das LPBK auch noch nicht verpflichtet, eine Schlussrechnung zu erstellen. Das LPBK wird die aktuelle Diskussion jedoch seinerseits zum Anlass nehmen, aktiv auf die Landkreise und kreisfreien Städte zuzugehen, um die Abgabe dieser Anzeigen zu veranlassen. In der Schlussrechnung werden alle geleisteten und offenen Abschlagszahlungen sowie begründete Mängelrügen berücksichtigt. Dazu haben seit Beginn der Auslieferung der Schutzausstattungen bereits immer wieder Abstimmungen mit den Landkreisen stattgefunden. Diese waren erforderlich, um alle Vertragspartner gleichermaßen gerecht zu behandeln. In der Vereinbarung wurde sich daher auf einen sogenannten Durchschnittspreis geeinigt, der erst mit dem Abschluss der Auslieferungen ermittelt werden konnte. Nach Einschätzung des Ministeriums gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ihren Verpflichtungen nicht nachkommen sollten, zumal sie dafür Haushaltsvorsorge treffen mussten. Das Gutachten wird das Ministerium auch der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung des dort laufenden Ermittlungsverfahrens übermitteln, wie auch in jeder weiteren Hinsicht das umfassende Zuarbeits- und Kooperationsversprechen des Innenministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft fort gilt. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de