Kriminalprävention: Schockanrufe

Die Betrugsmaschen zum Nachteil älterer Menschen nehmen bundesweit besorgniserregende Ausmaße an. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden durch Tätergruppen auch Todesanzeigen in den örtlichen Printmedien ins Visier genommen, um Hinterbliebene mit Schockanrufen zu konfrontieren. Hierbei werden dann die in der Todesanzeige aufgeführten, personenbezogenen Daten zur Untermauerung der Glaubwürdigkeit herangezogen. Erfahrungsgemäß befinden sich die angerufenen Opfer aufgrund des Zeitpunktes der Beerdigung in einer emotionalen Tiefphase. In diesem persönlichen Ausnahmezustand liegt in einer solchen Situation eine höhere Bereitschaft vor, Geld bzw. Wertsachen auszuhändigen. Aufgrund der Sichtung der Todesanzeigen ist bei unserer Kriminalprävention die Idee entstanden, örtliche Bestattungsfirmen im Hochsauerlandkreis in die Kriminalprävention einzubeziehen. Alle Bestattungsunternehmen im Hochsauerlandkreis wurden hinsichtlich einer Infoveranstaltung ins Kreishaus eingeladen. Am 03.09. nahm Kriminalhauptkommissar Milhoff die Beschulung der interessierten Teilnehmergruppe vor. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv, sodass im kommenden Jahr eine weitere Veranstaltung geplant ist. Die Bestatter wurden mit entsprechenden Flyern versorgt und beabsichtigen das Thema in ihren Kondolenzgesprächen, in Bezug auf Traueranzeigen mit Angehörigen angemessen einzubeziehen. Wenn Bürgerinnen und Bürger einen solchen Schockanruf Anruf erhalten rät die Polizei folgendes: - Lassen Sie sich nicht unter (zeitlichen) Druck setzen. Nehmen Sie sich einen Moment, um die Angelegenheit zu überdenken - ziehen Sie, wenn Sie sich unsicher sind, eine Vertrauensperson hinzu. - Denken Sie daran: Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste. - Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. - Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. - Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen! - Bedenken Sie: Niemals ist die medizinische Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis Maximilian Mertin Telefon: 0291-9020-1141 E-Mail: Pressestelle.Hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de