Schwerpunktkontrolle Radfahrende im Straßenverkehr

Schwerpunktkontrolle Radfahrende im Straßenverkehr Die Polizei hat am Mittwoch in den Landkreisen Aurich und Wittmund Schwerpunktkontrollen mit Zielrichtung Radfahrende im Straßenverkehr durchgeführt. Bei den Kontrollen lag der Fokus zum einen auf dem Verhalten der Radfahrenden und zum anderen auch auf dem Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer in Bezug auf Radfahrende. Auch viele E-Scooter-Fahrende wurden kontrolliert. Insgesamt haben die eingesetzten Beamtinnen und Beamten am Mittwoch im Rahmen der Kontrollaktion 72 Verstöße festgestellt. In 47 Fällen befuhren Radfahrende verbotswidrig den Gehweg oder eine Fußgängerzone. Sechs Radfahrende benutzten ihr Mobiltelefon während der Fahrt. Zudem wurden zwei Rotlichtverstöße festgestellt. In sieben Fällen war die Beleuchtung am Rad defekt oder nicht vorhanden. Drei Radfahrende missachteten das Verkehrszeichen "Verbot für Radverkehr". Die Beamtinnen und Beamten fertigten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Auch den Verkehr mit E-Scootern hatte die Polizei im Rahmen der Kontrollen im Blick. Die Beamten stellten auch hier mehrere Verstöße fest: In vier Fällen befuhren E-Scooter-Fahrende unerlaubt den Gehweg oder die Fußgängerzone. Ein Fahrer stand unter dem Einfluss berauschender Mittel und ein E-Scooter-Fahrer fuhr mit dem Elektrokleinstfahrzeug trotz eines bestehenden Fahrverbots. Ein E-Scooter-Fahrer missachtete zudem das Verkehrszeichen "Verbot für Radverkehr" - denn das Verbot gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Polizei wird derartige Kontrollen weiterhin sowohl angekündigt als auch unangekündigt durchführen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund Pressestelle Wiebke Baden Telefon: 04941 606104 E-Mail: pressestelle@pi-aur.polizei.niedersachsen.de