Bundespolizeidirektion München: In Haft oder nicht in Haft / Bundespolizei fasst gesuchte Männer – Chef verhindert Gefängnisaufenthalt

Die Bundespolizei hat am Montag (29. September) an der Inntalautobahn zwei gesuchte Männer gefasst. Aufgrund früherer Vergehen lagen gegen beide Haftbefehle vor. Aber nicht jede der im Rahmen der Grenzkontrollen verhafteten Personen findet sich am Ende in einem Gefängnis wieder. Auf Höhe Kiefersfelden unterzogen die Bundespolizisten die Insassen eines Wagens mit deutschem Kennzeichen einer Kontrolle. Bei der Überprüfung der Personalien des griechischen Beifahrers stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Krefeld (Regierungsbezirk Düsseldorf) seit 2020 an der Ergreifung des 30-Jährigen interessiert gewesen ist. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Seinen Haftantritt hatte der Grieche allerdings bislang "versäumt". Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau, wo er sich voraussichtlich die kommenden 14 Monate aufzuhalten hat. In einem in der Tschechischen Republik zugelassenen Auto reiste ein 35-Jähriger als Beifahrer mit. Die Bundespolizisten konfrontierten den Tschechen mit gleich zwei Strafbefehlen des Amtsgerichts Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) aus dem Jahr 2023. Wegen Trunkenheit im Verkehr hatte der Mann 2.200 Euro, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 1.200 Euro Justizschulden. Zunächst sah es so aus, als ob er mangels finanzieller Möglichkeiten die vom Gericht ersatzweise festgelegten Haftstrafen von zusammengerechnet 115 Tage zu verbüßen hätte. Erst ein Anruf bei seinem Chef veränderte die Situation. Offenbar war dem slowakischen Arbeitgeber an der Verfügbarkeit seines Angestellten gelegen. Daher zahlte er die geforderte Summe in Höhe von 3.400 Euro sowie weitere rund 400 Euro Verfahrenskosten in Garmisch-Partenkirchen bei dem zur Rosenheimer Bundespolizeiinspektion gehörenden Revier ein. Dank dieser finanziellen Unterstützung blieb dem Tschechen ein längerer Haftaufenthalt erspart und er konnte seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .