BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt
Die Bundespolizei hat über das Wochenende sechs per Haftbefehl gesuchte Männer aus Polen und der Slowakei festgenommen.
Bereits am Freitagabend wurde ein 62-jähriger Pole am Bahnhof Görlitz festgestellt, den die Staatsanwaltschaft Paderborn mit einem Vollstreckungshaftbefehl suchte. Letztes Jahr wurde der Mann wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro verurteilt. Da er nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht.
Am Samstagabend ist den Fahndern der Bundesbereitschaftspolizei in der Einreisekontrolle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße ein 48-jähriger Slowake ins Netz gegangen. Der Mann war Mitfahrer in einem Mercedes Sprinter. Zur Kontrolle händigte er seine abgelaufene slowakische Identitätskarte aus. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen internationalen Haftbefehl der slowakischen Behörden. Nach Beschluss des Haftrichters am Amtsgericht Görlitz verbleibt der Slowake bis zu seiner Überstellung in die Slowakei in der JVA. Da sein Ausweisdokument abgelaufen war, wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Kaum war der Sonntag angebrochen, klickten in der Autobahnkontrollstelle auf der A 4 für einen Polen die Handschellen. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Görlitz mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Der 42-Jährige wurde bereits im November 2011 vom Amtsgericht Görlitz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2968,00 Euro (plus Verfahrenskosten) verurteilt. Dank seines Chefs, der für ihn die Summe bei der Polizeiinspektion Pirmasens einzahlte, blieb dem Polen ein Gefängnisaufenthalt erspart.
Am Abend nahmen die Fahnder am selben Ort einen Landsmann fest. Der 31-Jährige wurde 2023 vom Amtsgericht Schwedt/Oder wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem er seine Schulden in Höhe von 150,00 Euro bei der Staatskasse beglich, konnte er weiterreisen.
Nicht so viel Glück hatte ein 48-jähriger Mann aus Polen. Ihn hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600,00 Euro plus 372,00 Euro Kosten des Verfahrens verurteilt. Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er der Justizvollzugsanstalt übergeben.
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