Anklage im „White-Tiger-Verfahren“ erhoben
G e n e r a l s t a a t s a n w a l t s c h a f t H a m b u r g
P r e s s e s t e l l e d e r S t a a t s a n w a l t s c h a f t e n
Pressemitteilung
Anklage im "White-Tiger-Verfahren" erhoben
Im sogenannten "White-Tiger-Verfahren" hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage vor der
Jugendkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Dem 21-jährigen Angeschuldigten werden
insgesamt 204 Straftaten zur Last gelegt, die er als Jugendlicher oder Heranwachsender
zum Nachteil von über dreißig kindlichen und jugendlichen Geschädigten begangen haben
soll. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um über das Internet begangene Straftaten gegen
das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung (vgl. Pressemitteilung
der Generalstaatsanwaltschaft vom 18.06.2025). Gegenstand der Anklage sind u.a.
ein vollendeter und fünf versuchte Morde, jeweils verübt in mittelbarer Täterschaft.
Die nunmehr angeklagten Taten betreffen einen Zeitraum von Januar 2021 bis September
2023. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte am 17.06.2025, dem Tag der zweiten Durchsuchung
seiner Wohnung und der Vollstreckung eines gegen ihn erwirkten Haftbefehls, einen
Schlagring, zwei Messer und einen Totschläger ohne waffenrechtliche Erlaubnis besessen
haben.
Die Auswertung der am 17.06.2025 sichergestellten Datenträger dauert weiter an. Diesbezügliche
Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren fortgeführt.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass
die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird.
Hamburg, 15.10.2025
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens
Oberstaatsanwältin Melina Traumann
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
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