BPOL NRW: Schusswaffe im Hauptbahnhof: Bundespolizei beschlagnahmt Pistole
                    Am  27.  Oktober  stellten  Beamte  der  Bundespolizei  am  Essener
Hauptbahnhof eine Schreckschusspistole fest. Der Mann trug diese
in seinem Rucksack. Einen kleinen Waffenschein hatte er nicht.
Kurz vor Mitternacht, gegen 23:40 Uhr, trafen die Polizisten den 36-
Jährigen  auf  dem  Bahnsteig  zu  Gleis  1  an.  Als  er  die  Streife
bemerkte, versuchte er, sich schnellen Schrittes zu entfernen.
Auf den Grund seines Aufenthalts im Hauptbahnhof angesprochen,
machte er  keine  Angaben.  Auch  die  Frage, ob  er  verbotene  oder
gefährliche Gegenstände bei sich trage, verneinte der Bottroper.
Er  stimmte  der  Einsichtnahme  in  seinen  Rucksack  zu.  Dabei
stellten die Beamten eine geladene Schreckschusswaffe fest. Die
Waffe  verfügte  zwar  über  ein  Prüfzeichen,  jedoch  dürfen  solche
Waffen  in  der  Öffentlichkeit  nur  mit  kleinem Waffenschein  geführt
werden.  Da  der  bereits  polizeibekannte  Mann  keinen  solchen
besaß, beschlagnahmten die Einsatzkräfte die Waffe.  Nach
erfolgter Belehrung gab der Beschuldigte an, die Waffe zur
Selbstverteidigung mitzuführen. Weiter äußerte sich der Deutsche
nicht.
Die Beamten entließen den Mann mit einem Platzverweis für den
Essener Hauptbahnhof. Die Bundespolizei leitete ein
Ermittlungsverfahren  wegen  Verstoßes  gegen  das  Waffengesetz
ein.
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