BPOL NRW: Allerheiligenkirmes in Soest – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Soest
Anlässlich der Allerheiligenkirmes in Soest hat die für den Bahnhof Soest zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Bahnhof Soest erlassen. Im Zeitraum vom 4. November 2025, 00:00 Uhr bis zum 10. November 2025, 23:59 Uhr ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Bahnhof Soest verboten.
Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.
Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die Allerheiligenkirmes im Innenstadtbereich.
Wie in den Jahren zuvor, wird die Bundespolizei während der Allerheiligenkirmes verstärkt im Bahnhof Soest im Einsatz sein und hierbei auch die Einhaltung der Allgemeinverfügung überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de
eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/duvo4
Zudem werden im Bahnhof Soest Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Für den Zeitraum der Allerheiligenkirmes richtet die Bundespolizei erneut eine provisorische Wache am Bahnhof Soest ein. Diese befindet sich erstmals nicht im Bahnhof, sondern in der Bahnhofsstraße.
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