Keine wirklich gute Idee…: Alkoholisierter Mann erscheint mit Messer zur Anzeige auf Hamburger Bundespolizeirevier-

Am 01.11.2025 gegen 05.30 Uhr betrat ein offensichtlich alkoholisierter Mann (m.57) das Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof, um eine Anzeige wegen Diebstahls aufzugeben. Die kurze Wartezeit verbrachte der deutsche Staatsangehörige im Wartebereich der Bundespolizeiwache. "Nach Aufforderung an den Anzeigen-Tresen heranzutreten legte er auf seinem Sitzplatz ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser ab. Das Messer wurde umgehend von einem Bundespolizisten sichergestellt und die Kleidung des Betroffenen zur Eigensicherung nach weiteren gefährlichen Gegenständen durchsucht." Es wurden keine weiteren Waffen o.ä. aufgefunden. Von dem Mann ging Atemalkohol aus, aber eine Atemalkoholkontrolle lehnte der 57-Jährige ab. Anschließend gab er zu Protokoll, dass ihm seine Geldbörse vor ca. einer Stunde entwendet worden war. Ein entsprechendes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde durch die Bundespolizei aufgenommen. "Gegen den Betroffenen aus dem Hamburger Süden wurde ein OWI-Verfahren eingeleitet. Danach konnte der Mann das Bundespolizeirevier, ohne Einhandmesser, wieder verlassen." Hinweis: "Neben den ohnehin gültigen Regelungen im Waffengesetz,gilt selbstverständlich auch die der Bundespolizeidirektion Hannover erlassene Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor weiterhin." "RC" Rückfragen bitte an: Pressesprecher Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens ("RC") Mobil 0172/4052 741 E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de Bundespolizeiinspektion Hamburg Wilsonstraße 49 - 53b 22045 Hamburg