Kreis Coesfeld/Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: #anderthalbmeterAbstand – Aufkleber-Aktion von Polizei, Stadt Coesfeld und ADFC

Ein weiterer Medieninhalt Deutlich sichtbar leuchtet der rot-weiße Aufkleber am Heck des städtischen ID.3-Dienstwagens, als sich Vertreter:innen der Kreispolizeibehörde und aus der Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs ADFC mit Bürgermeisterin Eliza Diekmann-Cloppenburg und Thomas Külper, Mobilitätsmanager der Stadt Coesfeld, zum offiziellen Start der Verkehrssicherheitsaktion #anderthalbmeterAbstand am Rathaus treffen. Bürgermeisterin Eliza Diekmann-Cloppenburg sagt: "Mit dieser Aktion möchten wir das Bewusstsein schärfen für den sicheren Abstand und die geltenden Verkehrsregeln. Denn gerade auf Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen, wie der Daruper Straße, auf der Billerbecker Straße oder in Lette an der Coesfelder Straße beobachten wir immer wieder, dass Radfahrende sehr dicht überholt werden. Hier wollen wir ansetzen: Für sicheres Radeln für Jung und Alt!" Hintergrund der Aufkleber-Aktion, die Thomas Külper angestoßen hatte: "Beim Überholen von Radfahrenden gilt nach der Straßenverkehrsordnung: mindestens 1,5 Meter Abstand, außerorts sogar zwei Meter. Dieser Abstand schützt Leben - und macht das Miteinander im Straßenverkehr sicherer und entspannter. Auf diese Regel wollen wir mit den Aufklebern gemeinsam aufmerksam machen." Die Stadt Coesfeld hat ihre Dienstwagen in den vergangenen Wochen mit den Aufklebern ausgestattet; die Kreispolizeibehörde zieht nun gleich und so findet sich der Aufkleber auf immer mehr Streifenwagen im Kreisgebiet. Polizeidirektor Thomas Eder sagt: "Mit 1,5 Metern Abstand ist es auf den meisten Straßen praktisch unmöglich bei Gegenverkehr einen Radfahrenden zu überholen. Das gilt auch, wenn Schutzstreifen aufgezeichnet sind. Ich wünsche mir von den Autofahrern Gelassenheit beim Überholen aus Respekt vor den Radfahrenden." Auch der ADFC Coesfeld unterstützt die Aufkleber-Aktion, die ursprünglich vom Kölner ADFC entwickelt wurde. Klaus Aufenanger vom ADFC ergänzt: "Leider sind wir in der Realität von dem geforderten Sicherheitsabstand weit entfernt. Nach einer Studie der Unfallforschung überholen 48 Prozent der Autofahrer mit weniger als 1, 5 m Abstand den Radfahrer. Befindet sich der Radfahrer auf einem Schutzstreifen, fällt das Ergebnis noch negativer aus. Dort liegt bei ca. zwei Drittel der Autofahrer der eingehaltene Abstand deutlich unter den geforderten Werten. Wenn ein Auto so nah kommt, ist das für den Radfahrer Stress pur. Der Wechsel zwischen Druck- und Sogwirkung des überholenden Fahrzeugs bringt den Radfahrer in Gefahr - insbesondere Kinder! Je enger und schneller überholt wird, verstärkt sich dieser Effekt. Ausreichender Überholabstand ist ein Baustein für ein partnerschaftliches und besseres Miteinander im Verkehr." Fragen zur Verkehrssicherheits-Aktion beantwortet Mobilitätsmanager Thomas Külper, E-Mail: thomas.kuelper@coesfeld.de, Tel. (02541) 939-1835. Zum Thema #anderthalbmeterAbstand (Infotext ADFC-Kreisverband Köln e.V.): Schon seit einigen Jahren gibt es in der Stadt Köln die Verkehrssicherheits-Kampagne #anderthalbmeterAbstand. Initiiert hatte sie der Allgemeine Deutsche Fahrradclubs (ADFC) gemeinsam mit der Polizei Köln. Dort wurden inzwischen auf Zehntausenden Streifenwagen, Behörden- oder Firmenfahrzeugen Aufkleber angebracht, die auf den empfohlenen Mindestabstand hinweisen, den überholende Autos oder LKW zu Radfahrenden halten sollten. Auch in der Stadt Coesfeld wird der Radverkehr häufig auf der Fahrbahn geführt. Hier werden Radfahrende von Auto- und LKW-Fahrern besser wahrgenommen. Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt aber auch erhöhte Anforderungen an die gemeinsame Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und LKW-Fahrer beim Überholen von Radlern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. Das regelt etwa § 5 der Straßenverkehrsordnung: - Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten. - Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind zwei Meter Abstand erforderlich. - Auch beim Überholen von Kindern oder Familien mit Kindern sind zwei Meter einzuhalten. - Zudem müssen LKW und Busse zwei Meter Abstand einhalten. Damit unachtsam geöffnete Autotüren keine Gefahr darstellen, sollten Radfahrende mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos einhalten. Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand gehalten werden. Es ist daher in der Regel sinnvoll, einen vollständigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen von Radfahrenden zu vollziehen. Das enge Überholen von Radfahrenden führt einerseits zu Unfällen im Vorbeifahren. Andererseits werden durch zu enges Überholen Radfahrer:innen an den rechten Straßenrand gedrängt. Als Folge fahren viele Radfahrende im Türöffnungsbereich parkender Autos und geben sich damit in eine akute Unfallgefahr. Sie sollten den äußersten Fahrbahnrand grundsätzlich meiden, um Stürzen aufgrund von Unrat, Unebenheiten, Gullideckeln oder hohen Bordsteinen vorzubeugen. https://koeln.adfc.de/artikel/verkehrssicherheitskampagne-anderthalbmeter-abstand Rückfragen bitte an: Polizei Coesfeld Pressestelle Telefon: 02541-14-290 bis -292 Fax: 02541-14-195