Betrug statt Schnäppchen – Diebstahl aus Pkw
Die Hoffnung auf ein Schnäppchen haben sich nicht erfüllt: Ein 23-jähriger Halveraner hat sich am Dienstag auf dem Supermarkt-Parkplatz ein gefälschtes iPhone samt falscher Kopfhörer andrehen lassen. Vor dem Discounter an der Herpiner Straße sprach ihn ein Mann aus einem Pkw heraus an. Er brauche dringend Geld, erklärte der Unbekannte und bot dem jungen Mann sein angeblich neues iPhone samt Kopfhörer für weniger als ein Viertel des angeblichen Neupreises an. Als Nachweis zeigte der Mann dem Halveraner eine Amazon-Rechnung. Die Geräte schienen originalverpackt zu sein. Der Halveraner zahlte mit Bargeld und einem Tankgutschein. Einen Tag später machte ein Kollege den Halveraner auf gewisse "Ungereimtheiten" an dem iPhone aufmerksam. Wie es aussieht, wurde eine Fälschung verkauft. Der Verkäufer schien aus der Ukraine zu stammen und fuhr einen silbernen Kombi. In seinem Wagen saßen zudem eine Frau und zwei Kinder.
Das Geschäft mit Fake-Phones scheint recht einträglich zu sein und funktioniert seit vielen Jahren. Das böse Erwachen der Käufer erfolgt oft nach dem Öffnen der Verpackung: Das Gerät wirkt billig, lässt sich nicht anschalten oder registrieren. Die Polizei rät deshalb, beim Kauf hochwertiger Waren oder Elektronik genauer hinzuschauen. Ein extrem günstiger Preis sollte, insbesondere bei Online-Geschäften, generell misstrauisch machen. Eine verschweißte Packung herzustellen, ist überhaupt kein Problem und daher auch kein Beweis für Originalware. Stattdessen sollten sich Käufer bei iPhones die Seriennummer im Gerät anschauen. Diese lässt sich unter "Einstellungen" ablesen und auf der Apple-Webseite überprüfen. Das Gerät sollte genauer überprüft werden auf Auffälligkeiten wie schlechte Verarbeitungsqualität. Lassen Sie sich bei Straßenkäufen den Ausweis zeigen und schließen Sie schriftlich einen Kaufvertrag ab, auf dem die Namen der Vertragspartner festgehalten werden. Ware könnte theoretisch auf gestohlen sein. An gestohlener Ware kann man kein Eigentum erwerben. Der Erwerb erfüllt den Straftatbestand der Hehlerei. Die Ware muss an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.
Diebstahl aus Pkw
Über Nacht hat eine Pkw-Fahrerin ihr Portemonnaie in Hagebüchen auf dem Beifahrersitz im Wagen liegengelassen. Am nächsten Morgen war die Geldbörse weg. Die Bestohlene erstattete Anzeige bei der Polizei. (cris)
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