BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrollierte die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag, 6. November 2025, einen 26-jährigen Deutschen als Fahrgast im Intercityexpress 127 (Amsterdam-Frankfurt) auf Höhe des Bahnhofes Empel-Rees. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Wiesbaden den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz suchte. Hiernach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro bezahlen oder eine 45-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann wurde daraufhin verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Oberhausen gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt in das Gefängnis in Duisburg-Hamborn, da er die fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Am Donnerstagabend reiste ein 33-jähriger Bulgare auf der Bundesautobahn 3 über den Grenzübergang Elten-Autobahn in die Bundesrepublik Deutschland ein. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien auf dem Rastplatz Knauheide ergab, dass die Staatsanwaltschaft Marburg einen Haftbefehl wegen Betrugs erlassen hatte. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 42-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
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