BPOL NRW: Vier Haftbefehle – Bundespolizei verhaftet 38-Jährigen am Flughafen Düsseldorf

Am gestrigen Dienstagabend (11.11.2025) stellte sich bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein türkischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass gegen den 38-Jährigen gleich vier Haftbefehle vorlagen. Die ersten beiden wurden im Juni und August dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Gera wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Der zweite und dritte stammte von der Staatanwaltschaft Erfurt, die im August dieses Jahres jeweils einen Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt hatte. Verurteilt wurde der Mann im Mai 2024 sowie dreimal im Juni 2025. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro sowie der Geldbuße in Gesamthöhe von 160 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Wuppertal lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen sowie die Erzwingungshaft in Gesamthöhe von elf Tagen jedoch abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.