BPOL NRW: Fahndungserfolg der Bundespolizei: Zwei Haftbefehle bei einer Person auf der Autobahn 57 vollstreckt

Am Dienstagabend, 12. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 31-jährigen Pakistaner auf der Bundesautobahn 57. Dieser reiste zuvor als Beifahrer in einem Kraftfahrzeug aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Eine Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende von den Staatsanwaltschaften Bonn und Duisburg jeweils per Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro, ersatzweise 56 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Das Amtsgericht Bonn hatte ihn zudem im Jahr 2024 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro, ersatzweise 13 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Weiterhin konnte der Gesuchte keine Dokumente vorlegen, die ihn zum legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen. Die Bundespolizei verhaftete den Mann vor Ort und brachte ihn zur weiteren Sachbearbeitung in die Bundespolizeiinspektion Kleve. Dort bezahlte er die geforderte Geldsumme von insgesamt 1790 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten von 167 Euro und einer Restgeldstrafe von 20 Euro und konnte so die Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve wurde der Mann den zuständigen niederländischen Behörden übergeben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.