HL-Innenstadt Weihnachtsmärkte 2025: Hinweise und Informationen der Polizeidirektion Lübeck

Ein Dokument PlakatMesserkampagne_Weihnachtsmarkt_A1_web.pdfPDF - 1,0 MB Anlässlich des Beginns der Weihnachtsmarktsaison 2025 haben sich die Veranstalter, die Hansestadt Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck umfangreich vorbereitet. Die Polizei trägt mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte, Waffen- und Messerkontrollen und bei der Gestaltung des Sicherheitskonzeptes dazu bei, dass Veranstaltungen wie der Lübecker Weihnachtsmarkt sicher und störungsfrei durchgeführt werden können. Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizeidirektion Lübeck auch 2025 das Geschehen rund um den Lübecker Weihnachtsmarkt mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte begleiten und dabei den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Das polizeiliche Einsatzkonzept hat sich bewährt. "Kein Ort für Messer!" Gewaltdelikte im öffentlichen Raum, insbesondere unter Verwendung von Messern oder Waffen, stellen ein besonderes Gefährdungs- oder Verletzungspotential dar. Das Mitführen von Messern jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Klingenlänge, ist verboten, so auch auf den Veranstaltungsflächen des Lübecker Weihnachtsmarktes. Die Polizeidirektion Lübeck wird eigenständig und auch gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck die Einhaltung des Messerverbotes auf dem Lübecker Weihnachtsmarkt überprüfen. Wie bereits auf der Travemünder Woche weisen Plakate in unterschiedlichen Sprachen Besucherinnen und Besucher auf die aktuellen rechtlichen Bestimmungen hin. "Waffen oder Messer jeglicher Art haben auf keinem Weihnachtsmarkt etwas zu suchen. Für ein friedliches und sicheres Miteinander appelliert die Polizei an die Besucherinnen und Besucher, keine dieser Gegenstände mit sich zu führen." Je nach Art der Waffe oder des Messers kann das Mitführen eine Straftat gemäß § 42 Abs. 1 Waffengesetz darstellen und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 42 Abs. 4a Waffengesetz darstellen und mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 10.000 EUR belegt werden. Bei der Gestaltung des Sicherheitskonzeptes für den Lübecker Weihnachtsmarkt befand sich die Polizeidirektion Lübeck in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Hansestadt Lübeck, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und den Veranstaltern. Bestandteil des Sicherheitskonzeptes sind der Aufbau von Big Bags und auch Zufahrtsperren. Bernd Olbrich, Leiter der Polizeidirektion Lübeck: "Die Gewährleistung der Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger sowie ein störungsfreies und friedliches Miteinander auf den Weihnachtsmärkten haben für mich oberste Priorität. Auf Grundlage des mit der Hansestadt Lübeck abgestimmten Sicherheitskonzeptes und eines abgestuften polizeilichen Einsatzkonzeptes werden wir lageangepasst agieren." Damit der Besuch der Weihnachtsmärkte auch nachhaltig in guter Erinnerung bleibt, gibt die Polizei folgende Verhaltenshinweise: Um sich vor Diebstählen im dichten Gedränge zu schützen, tragen Sie Wertsachen, Brieftaschen und Handys dicht am Körper, am besten in einer Jackeninnentasche, die mit einem Reißverschluss gesichert werden kann oder einer unter der Kleidung getragenen Gürteltasche. Handtaschen sollten im dichten Gedränge vor dem Körper getragen werden, mit verschlossenem Reißverschluss und der Hand über dem Eingriff. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher - Telefon: 0451 / 131-2006 Fax: 0451 / 131 - 2019 E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de