BPOL NRW: Acht Patronen im Handgepäck – Bundespolizei stoppt Reisenden bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn

Am Mittag des 16. November 2025 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Terminal 1 des Flughafens Köln/Bonn einen 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen, nachdem bei der Luftsicherheitskontrolle auf Spur 12 insgesamt acht Patronen in seinem Handgepäck festgestellt worden waren. Der Mann gab an, die Munition versehentlich in der Tasche vergessen zu haben. Er ist im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte. Die Bundespolizei leitete ein Verfahren wegen des Verdachts des ordnungswidrigen Handelns nach dem Luftsicherheitsgesetz ein. Zusätzlich wird der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten gemäß Waffengesetz geprüft. Die Patronen wurden sichergestellt. Der Betroffene wurde belehrt und erhielt ein Sicherstellungsprotokoll. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seinen Flug nach Antalya fortsetzen. Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass Munition, Waffen sowie waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände nicht in das Handgepäck gehören. Selbst versehentlich mitgeführte Gegenstände führen regelmäßig zu Verfahrenseinleitungen, Verzögerungen im Ablauf und Sicherheitsrisiken im Luftverkehr. Bitte überprüfen Sie vor jeder Reise sorgfältig Ihr Handgepäck, insbesondere Taschen und Fächer, die zuvor privat oder im Freizeitbereich genutzt wurden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.