BPOL NRW: Kurzfristige Gleissperrung wegen unerlaubter Gleisüberquerung

Am Freitag (14. November) soll ein 55-jähriger Mann durch sein Verhalten Gleissperrungen am Bahnhof Hamm ausgelöst haben. Der Deutsche überquerte im Hauptbahnhof Hamm die Gleise, deswegen mussten kurzzeitig Bereiche für den Bahnbetrieb gesperrt werden. Durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei wurde er kurze Zeit später im RE 1 gestellt. Einen Mitarbeiter der Eurobahn, der ihn auf sein Fehlverhalten hinwies, beleidigte er. Daraufhin wurde er von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Da sich der Mann weigerte den Zug zu verlassen, setzten die Bundespolizisten den Fahrtausschluss mit Zwang durch. Gegen den Deutschen wurden Verfahren wegen Beleidigung und unerlaubten Betretens von Bahnanlagen eingeleitet. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen. Züge nähern sich oft unbemerkt und mit hohen Geschwindigkeiten. Sie haben einen sehr langen Brems- weg und können nicht ausweichen. Halten Sie sich auf dem Bahnsteig nicht unmittelbar an der Bahnsteigkante auf und beachten Sie die weiße Sicherheitslinie. Der Sog von vorbeifahrenden Zügen kann so stark sein, dass Menschen oder Gegenstände ohne ausreichenden Abstand an den Zug angezogen werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.