— Landkreis – Polizei klärt über richtiges Verhalten auf Schutzstreifen und Fahrradstraßen auf
In den vergangenen Wochen haben sich in der Polizeistation Bassum vermehrt Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die sich nach dem "richtigen Verhalten" im Straßenverkehr erkundigen - insbesondere beim Befahren von Schutzstreifen, Fahrradstraßen und gemeinsamen Geh- und Radwegen. Die Polizeiinspektion Diepholz nimmt dies zum Anlass, noch einmal auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und typische Missverständnisse auszuräumen.
"Viele Menschen möchten es einfach korrekt machen - sind sich aber unsicher, was wo erlaubt ist", berichtet die Polizeistation. Besonders häufig betreffen die Fragen den sogenannten Schutzstreifen, der durch eine gestrichelte Linie am rechten Fahrbahnrand gekennzeichnet ist. Das Befahren mit einem Kraftfahrzeug ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zulässig ist es nur in Ausnahmefällen, etwa um entgegenkommenden Verkehr oder Hindernissen auszuweichen, sofern dabei keine Radfahrenden gefährdet oder behindert werden. Für Radfahrer ist er die reguläre Führungsfläche und sollte von ihnen bevorzugt genutzt werden.
Ebenfalls immer wieder Thema sind Fahrradstraßen. Hier gilt: Der Radverkehr hat Vorrang. Kraftfahrzeuge dürfen sie nur befahren, wenn dies durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist. "Die Höchstgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 30 km/h, und der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden", so die Polizei.
Eine weitere Quelle von Unsicherheit sind Nebenanlagen, die je nach Beschilderung ausschließlich Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege oder für den Radverkehr freigegebene Gehwege sein können. Laut Polizei kommt es gerade an Schulwegen immer wieder zu Konflikten, weil Radfahrende oder E-Scooter-Nutzende die Beschilderung nicht beachten. Dies führe nicht selten zu gefährlichen Situationen.
Die Beamten empfehlen daher, beim Radfahren stets auf die Beschilderung zu achten - insbesondere an Hauptverkehrsstraßen und im Bereich der Schulen. Die Polizeiinspektion Diepholz kündigt zudem an, das Thema Verkehrsaufklärung weiterhin zu stärken und Bürgeranliegen ernst zu nehmen.
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