Nach umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in Halle (Westf.) und Stemwede: Veterinärämter stellen 75 Welpen und erwachsene Hunde im Zusammenhang mit einem mutmaßlich illegalen Welpenhandel sicher
Dortmund, Halle (Westf.), Stemwede - Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (Staatsanwaltschaft Dortmund), der Kreispolizeibehörden Minden-Lübbecke und Gütersloh sowie der Kreise Minden-Lübbecke und Gütersloh
Insgesamt 75 Hunde haben die Kreisveterinärämter Minden-Lübbecke und Gütersloh gestern anlässlich einer Durchsuchungsmaßnahme der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz aus Gefahrenabwehrgründen sichergestellt. Einsatzkräfte von Staatsanwaltschaft Dortmund, den Kreispolizeibehörden Minden-Lübbecke und Gütersloh haben gestern in einem gegen fünf Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und gewerbsmäßigen Betruges mehrere Wohnungen und Nebengebäude durchsucht. Dabei trafen die Ermittler nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf insgesamt 75 Hunde, die zum Teil unter gravierend unzureichenden Bedingungen gehalten wurden. Ein Tier musste unverzüglich wegen einer bestehenden und nur laienhaft mit einer Papprolle geschienten Fraktur operiert werden.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht ohne Erlaubnis Hunde gezüchtet oder aus Drittländern wie Belarus, Ukraine und Moldawien unerlaubt importiert und dann veräußert zu haben. Unter Täuschung über die tatsächliche Herkunft sollen die Tiere vornehmlich über Inserate im Internet veräußert worden sein. Dabei sollen wissentlich vielfach zum Teil schwerwiegend erkrankte und nicht behandelte Tiere an Käufer abgegeben worden sein.
Es besteht der Verdacht, dass die Tiere aufgrund schlechter Haltungsbedingungen und ihres unbehandelt gebliebenen Krankheitszustandes länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden erlitten haben.
Veterinäre der Kreise Minden-Lübbecke und Gütersloh, die unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten bei den Durchsuchungen ebenfalls anwesend waren, haben die insgesamt 75 Tiere, bei denen es sich mehrheitlich um Welpen und Junghunde handelte, aufgrund der Haltungsbedingungen und des Gesundheitszustandes der Tiere zu Gefahrenabwehrzwecken sichergestellt.
Das Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das TierSchG, gewerbsmäßigen Betruges und Geldwäsche richtet sich gegen drei Frauen und zwei Männer im Alter von 24 bis 51 Jahren.
Die Ermittlungen dauern an.
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(Oberstaatsanwalt Kilimann und Oberstaatsanwältin Britta Affeldt)
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