Pressemeldung des Polizeikommissariat Vechta vom 22/23.11.2025
Visbek -Verkehrsunfallflucht-
Am Sa., gg. 14.00 h stellte ein 63-jähriger aus Visbek seinen Mercedes Benz Sprinter auf einem Parkplatz an der Goldenstedter Straße/Ecke Haverkamp in Visbek ab.
Als er gg. 16.40 h zum Fahrzeug zurückkehrte, stellte er einen frischen Unfallschaden auf der linken Fahrzeugseite fest.
Schadenshöhe ca. 3500,- Euro.
Der Verursacher hatte sich unerlaubt entfernt.
Hinweise bitte an die Polizei in Vechta -04441/9430.
Neuenkirchen-Vörden - Verkehrsunfall mit drei verletzten Personen
Am Samstag, dem 22.11.2025, 18:05 Uhr, befuhr ein 24-Jähriger aus Neuenkirchen-Vörden mit seinem Pkw die Straße Hörsten in Neuenkirchen-Vörden. Der 24-Jährige kam aus bislang ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem Pkw eines 40-Jährigen aus Neuenkirchen-Vörden zusammen. Es wurden insgesamt 3 Personen verletzt. Es entstand Sachschaden von ca. 30.000 EUR.
Vechta - Verkehrsunfall -
Am 22.11.2025; 17:42 Uhr, kam es auf der Oldenburger Straße in 49377 Vechta, OT Langförden, nach einer Vorfahrtsmissachtung zu einem Verkehrsunfall. Ein 20-jähriger PKW-Fahrer aus Löningen beabsichtigte von der Pastor-Meistermann-Straße auf die Bundesstr. 69 aufzufahren. Hierbei übersah dieser den PKW eines 40-jährigen aus Garrel, der mit seinen beiden Kindern (14 J./ 7 J.) die Bundesstr. 69 in Richtung Vechta befuhr. Im Einmündungsbereich kam es zur Kollision der Fahrzeuge, wodurch diese schwer beschädigt und abgeschleppt wurden. Für die Zeit der Unfallaufnahme war die Bundesstr. 69 voll gesperrt.
Vechta - Fahren ohne Fahrerlaubnis -
Am 22.11.2025; 12:30 Uhr, fiel den eingesetzten Polizeibeamten während der Streifenfahrt ein Fahrradfahrer auf, welcher zügig auf dem Radweg der Straße Lattweg in Vechta unterwegs war, ohne zu pedalieren. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrrad um ein nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenes Fahrzeug handelte. Aufgrund der Motorisierung erreichte das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h und wies eine Motorleistung von 1000 Watt aus und hatte somit als Pedelec keine Zulassung. Der Fahrzeugführer war nicht in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, so dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgte.
Vechta - Fahren unter Betäubungsmittelbeeinflussung -
Am 23.11.2025; 04:05 Uhr, befuhr ein 20-jähriger PKW-Fahrer aus Vechta die Straße Neuer Markt in Vechta, obwohl er unter der Beeinflussung von Betäubungsmittel stand. Es erfolgte die Entnahme einer Blutprobe sowie Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Rückfragen bitte an:
Polizeikommissariat Vechta
Bahnhofstraße 9
Tel: 04441-9430
49377 Vechta