BPOL NRW: Bundespolizisten beschlagnahmen Schreckschusswaffen am Wuppertaler Hauptbahnhof
Beamte der Bundespolizei konnten am Freitagmittag (21. November 2025), um 14.00 Uhr bei zwei Heranwachsenden (18, 19) jeweils eine Schreckschuss Pistole mitsamt Munition beschlagnahmen. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein.
Im Personentunnel des Wuppertaler Hauptbahnhofs kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den 18-jährigen Deutschen sowie den 19-jährigen Deutschen. Beide gaben gegenüber den Beamten an, dass sie eine Waffe mit sich führen. Bei der anschließenden Durchsuchung konnten die Uniformierten jeweils eine Schreckschusswaffe mit Munition auffinden und beschlagnahmen. Nach abschließender erkennungsdienstlicher Behandlung wurden beide von der Wache entlassen.
Bis zum 30. Dezember 2025 gilt für den Wuppertaler Hauptbahnhof eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Die Bundespolizei überwacht verstärkt die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
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