Polizeidirektion Hannover und Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover profitieren in Aus- und Weiterbildung voneinander – Kooperationsvereinbarung geschlossen
Die Polizeidirektion Hannover und die Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover arbeiten künftig in verschiedenen Bereichen enger zusammen und profitieren von einem gegenseitigen Erfahrungsaustausch auf diversen Themengebieten. Dazu haben beide Institutionen am Montag, 24.11.2025, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Bereits seit längerer Zeit pflegen die Polizeidirektion (PD) Hannover und die Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover eine enge Zusammenarbeit mit dem Ziel, die gemeinsame Aus- und Weiterbildung zu fördern. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Fähigkeitsanforderungen im Verkehrsdienst sowie bei Sicherheitsaufgaben, wobei die Einzelfähigkeiten Fahren, waffenlose Selbstverteidigung und das Schusswaffeneinsatztraining eine besondere Rolle spielen. Um diese Kooperation weiter zu vertiefen, wurde eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die gemeinsame Aus- und Weiterbildungen sowie Übungen umfasst und im Bedarfsfall eine ressortübergreifende Bereitstellung von Ressourcen vorsieht. Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis zu stärken und die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten besser zu verankern.
Der Polizeivizepräsident der PD Hannover, Stefan Sengel, betont: "Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität unserer Aus- und Weiterbildung nachhaltig zu sichern und die Einsatzfähigkeit unserer Kräfte im Verkehrsdienst und bei Sicherheitsaufgaben weiter zu verbessern." Oberst Heiko Thieser, Kommandeur der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover ergänzt: "Durch die enge Zusammenarbeit können wir voneinander lernen, unsere Kompetenzen stärken und so gemeinsam den hohen Anforderungen unserer jeweiligen Aufgaben gerecht werden."
Im Rahmen der Vereinbarung wird ein regelmäßiger, wechselseitiger Informationsaustausch etabliert, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu optimieren. Dabei sind gemeinsame Weiterbildungen und die gegenseitige Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zentrale Bestandteile der Kooperation. Zudem dienen wechselseitige Hospitationen dem Aufbau und Erhalt von Kompetenzen auf beiden Seiten. Die entstehenden Kosten tragen die jeweiligen Partner eigenständig. Zweimal jährlich finden Abstimmungsgespräche statt, in denen die Jahresplanung sowie Ideen für neue Aus- und Weiterbildungsvorhaben erörtert werden. Informationsgespräche ermöglichen den Austausch von Erfahrungswerten, um diese in den jeweiligen Dienstalltag zu integrieren und die Kompetenzen beider Organisationen zu erweitern und zu erhalten.
Die Kooperation umfasst unter anderem die gegenseitige Teilnahme an Tagungen und Workshops. Gemeinsame Aus- und Weiterbildungen sowie Übungen werden durchgeführt, wobei Hospitationen bei Übungen als Co-Ausbilder oder Beobachter vorgesehen sind. Die Kooperationsvereinbarung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2028 befristet und sieht jährliche Evaluationen zur Überprüfung und Anpassung der Zusammenarbeit vor. /ram, fas
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Fabian Söhlke
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