BPOLI LUD: Franzose hat es mit dem Waffengesetz
Am Donnerstagmorgen wurden die in der Autobahnkontrollstelle, Rastplatz An der Neiße Nord, eingesetzten Bundespolizisten auf einen französischen Ford Ranger aufmerksam. Anschließend nahmen sie insbesondere den Beifahrer näher unter die Lupe. Der französische Staatsangehörige (34) führte nämlich zwei Jagdgewehre mit. Ein anfänglicher Verdacht eines waffenrechtlichen Verstoßes bestätigte sich hinsichtlich der beiden Gewehre jedoch nicht.
Umso erstaunlicher war allerdings, dass nach dem 34-Jährigen per Haftbefehl gefahndet wurde und dieser Vollstreckungshaftbefehl mit einem Vergehen nach dem Waffengesetz zu tun hatte. Nachdem gegen den Franzosen eine empfindliche Geldstrafe vom Amtsgericht Görlitz angeordnet worden war, hatte der Verurteilte wohl vergessen, die fälligen 4.250,00 Euro zu bezahlen. Damit er weiterfahren konnte, griff er nun tief in seine Brieftasche ... Der Haftbefehl wurde inzwischen wieder gelöscht.
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