Haftbefehl gegen Autofahrer / Verkehrskontrolle bringt mehrere Verstöße zutage

In der Nacht von Donnerstag (27. November) auf Freitag (28. November) fiel einer Streifenwagenbesatzung in Sankt Augustin ein Auto auf, das mit hoher Geschwindigkeit den Kreisverkehr Siegstraße/Arnold-Janssen-Straße/Auf dem Butterberg befuhr, ihn an der Siegstraße verließ und in Richtung der Meindorfer Straße fuhr. Die Polizisten entschieden sich zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und hielten das Fahrzeug in Höhe des Ortseingangs Menden an. Der 27 Jahre alte Sankt Augustiner führte zwar den Fahrzeugschein des Opels, der auf seinen Bruder zugelassen ist, mit sich, nicht jedoch einen Führerschein. Schnell stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Außerdem ergab die Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem, dass gegen den 27-Jährigen ein offener Haftbefehl wegen vorausgegangener Verkehrsstraftaten vorlag, wonach er eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich zahlen oder mehrere Wochen Haft verbüßen muss. Da im Fahrzeug leere Behälter alkoholischer Getränke lagen, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von rund 0,4 Promille ergab. Bei der Durchsuchung des Sankt Augustiners wurde außerdem eine Substanz aufgefunden, bei der es sich mutmaßlich um Betäubungsmittel handelt. Ein ebenfalls durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf zwei Substanzen. In einem Krankenhaus entnahm ein Arzt dem 27-Jährigen daher zwei Blutproben zur genauen Bestimmung der Alkohol- und Betäubungsmittelwerte. Nachdem er später die offene Geldstrafe beglichen hatte, wurde der Opelfahrer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, dem Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss und des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Seinen Bruder erwartet ebenfalls eine Anzeige, da er im Verdacht steht zugelassen zu haben, dass sein Auto von einer Person ohne Führerschein gefahren wird. (Uhl) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de