Live gehen schützt vor Strafe nicht
Am gestrigen Sonntag, dem 30. November 2025, meldeten mehrere Hinweisgeber der Polizei gegen 20:00 Uhr, dass eine männliche Person den Straßenverkehr am Binzer Klünderberg gefährden würde. Der Mann soll mit einem langen Stock in der Hand vor Fahrzeuge gesprungen sein.
Die Polizei stellte daraufhin einen 41-jährigen Deutschen fest. Der Mann stand auf der Fahrbahn und hielt einen circa 40 cm langen Stab mit einer Actionkamera an der Spitze in der Hand. Nachdem der Mann durch die Polizeibeamten aufgefordert wurde, seine Videoaufnahme einzustellen, entgegnete er, dass er nicht filmen, sondern live senden würde. Die Actionkamera wurde daraufhin sichergestellt.
Gegen den 41-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:
Livestreams oder Videoaufnahmen rechtfertigen kein gefährliches Verhalten. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, ob für Videos, Fotos oder Live-Streams, macht sich strafbar. Das Betreten der Fahrbahn außerhalb gesicherter Bereiche ist lebensgefährlich und kann zu schweren Unfällen führen.
Digitale Inhalte rechtfertigen keine Gesetzesverstöße. Verstöße gegen Verkehrsregeln, das Behindern von Verkehrsteilnehmern oder riskante Aktionen für Online-Aufnahmen werden konsequent verfolgt.
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