Geldstrafe gezahlt – Mann muss sich erneut verantworten
Am Dienstagabend (02.12.25) wurde der Fahrzeugführer eines PKWs durch Bundespolizisten in der Ortslage Richtenberg angehalten, kontrolliert und anschließend festgenommen. Gegen den 31-Jährigen Deutschen lag ein Haftbefehl vor.
Im Januar 2025 hatte das Amtsgericht Greifswald den Rostocker wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Falle einer Nichtzahlung des Gesamtbetrages von 560 Euro ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen angedroht.
Zwar konnte der Rostocker die Geldstrafe bezahlen, musste aber zu Fuß seinen Heimweg antreten. In der Kontrolle stellten die Beamten zusätzlich fest, dass sein Fahrzeug zur Entstempelung der Kennzeichen, wegen fehlender Fahrzeughaftpflichtversicherung ausgeschrieben war. Die hinzugezogenen Landespolizei entwertete die Kennzeichen und untersagte ihm die Weiterfahrt.
Nun muss sich der Mann wegen Führen eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung verantworten.
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