Pedelecfahrer unter Alkoholeinfluss

Ein 28-jähriger Pedelecfahrer fiel Polizeibeamten am Mittwochabend (03. Dezember) kurz nach 19:30 Uhr in Rothemühle auf. Insbesondere die unsichere Fahrweise des Zweiradfahrers veranlasste die Ordnungshüter zu einer Kontrolle. In deren Verlauf ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholisierung des 28-Jährigen. Nachdem ein Atemalkoholtest den Verdacht der Beamten bestätigte, wurde der Mann zur Polizeiwache nach Olpe gebracht. Hier wurde die Entnahme einer Blutprobe veranlasst und eine Anzeige aufgenommen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die besonderen Gefahren hin, die mit dem Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss einhergehen. Unfälle mit zum Teil schweren Verletzungen können durch die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit die Folge sein. Aber auch ohne einen Unfall drohen alkoholisierten Fahrradfahrenden erhebliche Konsequenzen. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Ab diesem Wert gilt die absolute Fahruntüchtigkeit - Blutprobe und Strafanzeige sind die Folge. Und auch schon mit weniger als 1,6 Promille kann man sich strafbar machen. Kommen schon bei einer geringeren Blutalkoholkonzentration Ausfallerscheinungen wie "Schlangenlinienfahren" oder ein Unfall hinzu, droht ebenfalls ein Strafverfahren. In der Regel folgen Geldstrafen und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Droht bei einer Verurteilung auch kein Fahrverbot, so kann man nach dem Strafverfahren dennoch davon ausgehen, dass weitere Konsequenzen hinzukommen: Die Fahrerlaubnisbehörden werden über den Vorfall informiert und ordnen ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Wird diese Untersuchung nicht bestanden, droht der Führerscheinentzug! Diese Ausführungen gelten im Übrigen sowohl für das Führen von Fahrrädern, als auch für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs). Daher gilt bei Fahrrädern und Pedelcs: "Don't drink and drive"! Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Olpe Thorsten Scheen Telefon: 02761 9269-2200 E-Mail: Thorsten.Scheen@polizei.nrw.de