BPOL NRW: Bundespolizei stellt verbotenen Gegenstand im Handgepäck am Flughafen Köln Bonn sicher

Am Flughafen Köln/Bonn stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei der Kontrolle des Handgepäcks eines 14-jährigen britischen Staatsangehörigen einen verbotenen Gegenstand sicher. Bei der routinemäßigen Durchleuchtung des Handgepäcks entdeckten die Beamten ein sogenanntes Nunchaku (Würgeholz), dessen Besitz und Mitführen nach deutschem Waffengesetz verboten ist und eine Straftat darstellt. Der Jugendliche war auf dem Weg zu einem Flug von Köln/Bonn nach London-Stansted. Die Bundespolizisten belehrten ihn sowie die begleitenden Erziehungsberechtigten über den Verstoß gegen das Waffengesetz und händigten den entsprechenden Tatvorwurf aus. Das Nunchaku wurde sichergestellt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen setzte der Jugendliche seine Reise fort. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz - auch bei Kindern und Jugendlichen - nicht geführt oder transportiert werden dürfen. Bei Verstößen erfolgen stets Sicherstellungen und entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.