Straßenverkehrsgefährdung durch betrunkenen Autofahrer / Fahrer leistet Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Am Montag (08. Dezember) wurden Polizisten nach Eitorf gerufen. Ein Verkehrsteilnehmer meldete gegen 15:55 Uhr, dass er hinter einem grauen Kastenwagen herfahre, der immer wieder von seiner Fahrspur abkommen würde. Dadurch hätten mehrere Fahrzeuge im Gegenverkehr stark abbremsen und ein Fußgänger beiseite springen müssen, um Kollisionen zu vermeiden. Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte das verdächtige Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäftes an der Straße "Im Auel". Beim Herantreten an den Ford nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahr. Im Fahrzeuginnern waren mehrere Flaschen alkoholischer Getränke zu sehen. Der Fahrer reagierte unmittelbar aggressiv und unkooperativ auf die Polizisten. Den Vorwurf, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben und alkoholisiert zu sein, stritt der 39-Jährige ab und beleidigte die Polizisten. Die Durchführung eines Atemalkoholtests lehnte der Mann ab. Als er zur weiteren Sachverhaltsklärung und zur Entnahme einer Blutentnahme zu einer Polizeiwache gebracht werden sollte, weigerte sich der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Er versuchte sogar, den Ford wieder zu starten und sich den weiteren Maßnahmen zu entziehen. Unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt gelang es, den renitenten Verkehrsteilnehmer in den Streifenwagen zu befördern. Da er hier um sich spuckte, wurden ihm neben Handfesseln auch eine sogenannte Spuckhaube angelegt. Während ein Arzt dem 39-Jährigen schließlich auf der Wache eine Blutprobe entnahm, stellte sich bei weiteren Ermittlungen heraus, dass der Mann laut Eigentümer zur Tatzeit nicht berechtigt war, den Transit zu führen und außerdem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Da der Verkehrssünder bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen war, wurde er vorläufig festgenommen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung stand die Entscheidung, ob der Mann in Haft muss, noch aus. Er muss sich in jedem Fall wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkoholgenusses, Unterschlagung, Beleidigung, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (Uhl) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de