Nach Bürgerhinweis: Verdacht auf Fahrraddiebstahl nicht bestätigt, stattdessen Vollstreckung eines Haftbefehls durch Bundespolizei
Am 09.12.2025 gegen 18:55 Uhr meldete ein aufmerksamer Bahnreisender der Polizei, dass er in einem fahrenden Zug auf der Strecke Lübeck - Hamburg Hauptbahnhof eine Person mit einem auffälligen E-Fahrrad beobachtet habe. Da bei dem E-Fahrrad der Bordoumputer fehlte, vermutete der Bahnreisende die Herkunft des Fahrrads aus einem Diebstahl.
Umgehend wurde die betroffene Person mit dem E-Fahrrad bei Ankunft des Zuges im Hamburger Hauptbahnhof durch die Bundespolizei überprüft. Ein Straftatverdacht wegen Diebstahls konnte nicht bestätigt werden. Der 46-jährige Mann legte mehrere Eigentumsnachweise zum E-Fahrrad vor und konnte alle Auffälligkeiten nachvollziehbar erklären.
Stattdessen wurde bei der Überprüfung der Personalien aber ein seit Anfang November 2025 bestehender Haftbefehl festgestellt. Der wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" Verurteilte hatte demnach entweder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 98 Tagen zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 1.960 EUR zu zahlen.
Nach der erfolgten Festnahme wurde der deutsche Staatsangehörige dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Hier folgte bei der Durchsuchung der Person und der mitgeführten Gegenstände die nächste Überraschung: Feststellung von Betäubungsmitteln. Nach Sicherstellung der Betäubungsmittel wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eröffnet. Dieses Verfahren wird zuständigkeitshalber von der Landespolizei Hamburg geführt.
Die zu zahlende Geldstrafe von 1.960 EUR konnte eine Bekannte des Verurteilten bei einer Polizeiwache einzahlen, sodass der Mann nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen aus der Wache entlassen werden konnte.
WL
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