(HDH) Giengen – Mit E-Scooter ohne Kennzeichen unterwegs / Am Montag fuhren zwei Kinder auf einem E-Scooter in Giengen und nahmen einer Frau die Vorfahrt.

Gegen 17 Uhr meldete eine Frau eine Vorfahrtsverletzung durch zwei E-Scooterfahrer ohne Kennzeichen in der Leipziger Straße. Bei der späteren Kontrolle stellte sich heraus, dass die beiden Fahrer mit einem der zwei Scooter weitergefahren waren. Der zweite Roller stand ohne Kennzeichen und unverschlossen auf einem Parkplatz. Die Polizei konnte die beiden 10 und 11 Jahre alten Kinder ausfindig machen und an ihre Eltern übergeben. Beide legten den Versicherungsnachweis sowie das abgebrochene Kennzeichen vor und wurden über das Fehlverhalten ihrer Kinder aufgeklärt. Hinweis der Polizei: Die Polizei erinnert alle E-Scooter-Fahrer daran, dass beim Fahren mit den elektrischen Rollern bestimmte Vorschriften eingehalten werden müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Besonders wichtig ist die Versicherungspflicht: Jeder E-Scooter muss mit einem gültigen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Wer ohne dieses Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Ein weiterer wichtiger Punkt: Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist verboten. Die Roller sind für den Gebrauch durch eine einzelne Person konstruiert. Wer dies missachtet, setzt sich und andere unnötig in Gefahr und verstößt gegen die Verkehrsregeln. Besonders für Kinder und Jugendliche gibt es klare Regeln: Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht fahren. Jugendliche, die mit einem E-Scooter unterwegs sind, sollten sich immer ihrer Verantwortung bewusst sein und die Verkehrsregeln beachten - besonders wenn es um Vorfahrtsregelungen geht. Auch wenn der Spaßfaktor hoch ist, ist die Sicherheit das oberste Gebot. Die Polizei rät allen E-Scooter-Fahrern, stets aufmerksam und vorausschauend zu fahren, sich an die Regeln zu halten und die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. ++++ 2360674(TH) Johanna Christau, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-1111 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de