BPOL NRW: Widersprüchliche Angaben und gefälschtes Flugticket: Bundespolizei vollzieht Zurückweisung

Am 10. Dezember erschien ein Mann zur Einreisekontrolle am Dortmunder Flughafen. Bei der Befragung des Abholers stellten die Bundespolizisten fest, dass die Angaben zum Aufenthalt widersprüchlich waren. Zudem war das gezeigte Rückflugticket bei der Airline nicht existent. Es erfolgte die Zurückweisung am 11. Dezember. Gegen 09:15 Uhr erschien der 44-Jährige zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Flugverkehrs. Er war mit einem Flug aus Tirana (Albanien) angereist. Zur Legitimation seines Aufenthalts legte der albanische Staatsbürger neben seinem Reisepass auch ein Rückflugticket vor. Die Einsatzkräfte befragten ihn eingehend und führten auch ein Gespräch mit dem Abholer vor Ort sowie telefonisch mit dessen Partnerin. Dabei wichen die Angaben des Albaners zu seinem Aufenthalt, sowohl was den Grund als auch die Dauer betrifft, von der Wahrheit ab. Der in Deutschland wohnungslose Mann gab an, ein Fahrzeug kaufen zu wollen und sich hierfür nur vier Tage in Dortmund aufhalten zu wollen. Die telefonische Rückfrage bei der Partnerin des Abholers ergab jedoch den wahren Grund. Der bereits polizeibekannte Mann sollte Patenonkel des Kindes der Frau werden und sich hierfür länger als vier Tage und zudem nicht in Dortmund aufhalten. Das vorgelegte Ticket für den Rückflug war bei der Airline nicht gebucht worden. Nach erfolgtem Sachvortrag entschied der Dienstgruppenleiter über eine Zurückweisung und ein Einreiseverbot. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.