BPOL NRW: Widersprüchliche Angaben und gefälschtes Flugticket: Bundespolizei vollzieht Zurückweisung
Am 10. Dezember erschien ein Mann zur Einreisekontrolle am
Dortmunder Flughafen. Bei der Befragung des Abholers stellten die
Bundespolizisten fest, dass die Angaben zum Aufenthalt
widersprüchlich waren. Zudem war das gezeigte Rückflugticket bei
der Airline nicht existent. Es erfolgte die Zurückweisung am 11.
Dezember.
Gegen 09:15 Uhr erschien der 44-Jährige zur Kontrolle des
grenzüberschreitenden Flugverkehrs. Er war mit einem Flug aus
Tirana (Albanien) angereist. Zur Legitimation seines Aufenthalts
legte der albanische Staatsbürger neben seinem Reisepass auch
ein Rückflugticket vor. Die Einsatzkräfte befragten ihn eingehend
und führten auch ein Gespräch mit dem Abholer vor Ort sowie
telefonisch mit dessen Partnerin. Dabei wichen die Angaben des
Albaners zu seinem Aufenthalt, sowohl was den Grund als auch die
Dauer betrifft, von der Wahrheit ab. Der in Deutschland
wohnungslose Mann gab an, ein Fahrzeug kaufen zu wollen und
sich hierfür nur vier Tage in Dortmund aufhalten zu wollen. Die
telefonische Rückfrage bei der Partnerin des Abholers ergab jedoch
den wahren Grund. Der bereits polizeibekannte Mann sollte
Patenonkel des Kindes der Frau werden und sich hierfür länger als
vier Tage und zudem nicht in Dortmund aufhalten. Das vorgelegte
Ticket für den Rückflug war bei der Airline nicht gebucht worden.
Nach erfolgtem Sachvortrag entschied der Dienstgruppenleiter
über eine Zurückweisung und ein Einreiseverbot.
Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen
Urkundenfälschung ein.
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