Murr: Unbekannte zünden Böller auf dem Sportplatz – Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Nachdem am Mittwochnachmittag (10.12.2025) gegen 16.15 Uhr noch unbekannte Personen auf dem Sportplatz im Lindenweg in Murr Feuerwerkskörper gezündet haben, hat der Polizeiposten Steinheim an der Murr die Ermittlungen übernommen.
Es muss nun unter anderem geprüft werden, ob durch die Explosion Sachschäden entstanden sind.
Darüber hinaus weist die Polizei eindringlich darauf hin, dass nur am 31. Dezember und 1. Januar ausschließlich klassisches Silvesterfeuerwerk gezündet werden darf.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen jeglichen Feuerwerks.
Die Städte und Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit, auch für das Zünden von F2-Feuerwerk (klassisches Silvesterfeuerwerk) am 31. Dezember und 1. Januar zeitliche und räumliche Beschränkungen oder komplette Verbote in bestimmten Teilen einer Gemeinde zu erlassen.
Weitere Hinweise und Regelungen können der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg entnommen werden: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-gesundheit/sprengstoffrecht/umgang-mit-silvesterfeuerwerk
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-8777
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de