Flucht vor Polizei endet auf Polizeiwache

Ein 40-jähriger Neusser versuchte sich mit seinem Fahrzeug einer Polizeikontrolle zu entziehen und flüchtete. Er konnte letztlich in einem Waldstück nahe der Villestraße in Neuss angetroffen werden. Gegen 14:45 Uhr beabsichtigten Polizeibeamte der Wache Grevenbroich am Mittwoch (10.12.) ein Fahrzeug im Bereich der Lindenstraße anzuhalten und zu kontrollieren. Der Fahrzeugführer reagierte nicht auf die Anhaltezeichen der Polizei und setzte seine Fahrt über die Aluminiumstraße und L361 in Richtung Neukirchen fort. Auf der Flucht stieß der Neusser im Bereich der Kreuzung Specker Straße / L142 mit einem Einsatzmittel der Polizei zusammen. Beide Fahrzeuge blieben fahrbereit, so dass der Flüchtige auf die Villestraße abbiegen und seine Fahrt in Richtung Hoisten fortsetzen konnte. Einem abermaligen Versuch das Fahrzeug zum Stehen zu bringen, entging der Neusser in dem er seine Fahrt in Höhe der Straße Auf den Stöcken über ein angrenzendes Feld fortsetzte. Als er wieder einen befestigten Weg unter seinen Reifen hatte, konnte ihm durch einen Streifenwagen der Weg abgeschnitten werden und seine Fahrt fand ein Ende. Nun entfernte sich der Mann zu Fuß und rannte in ein angrenzendes Waldstück um sich offenbar zu verstecken. Hier konnte er letztlich durch Polizisten gestellt und kontrolliert werden. Hier erhielten die Beamten den Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Auf einer Polizeiwache wurde ihm daher zur Feststellung der Art und Menge eine Blutprobe entnommen. Ebenso war das geführte Fahrzeug nicht zugelassen und versichert. Der 40-Jährige war zusätzlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er muss sich nun in mehreren Strafverfahren wegen unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss berauschender Mittel, Verkehrsunfallflucht und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Ebenfalls wird gegen ihn wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt. Laut Gesetzgebung können sich Kraftfahrzeugführer strafbar machen, wenn sie sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos im Straßenverkehr fortbewegen. Hierzu zählt auch das Flüchten vor der Polizei. Als Strafen drohen Führerscheinentzug, Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Pressestelle Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131 300-14000 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: