BPOLI C: Bundespolizei stellt verbotene Feuerwerkskörper sicher

Am 12. Dezember 2025 um 15:20 Uhr wurde eine männliche Person am grenzüberschreitenden Wanderweg Oberwiesenthal/ Loucna einer Kontrolle von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz unterzogen. In dem mitgeführten Plastikbeutel von dem 49jährigen Deutschen befanden sich verbotene pyrotechnische Gegenstände, mit einer Nettoexplosivmasse von über 400 Gramm. Auch am Grenzübergang in Bärenstein wurden am vergangenen Freitag um 16:30 Uhr zwei Jugendliche im Alter von 16 Jahren und ein Jugendlicher im Alter von 18 Jahren einer Einreisekontrolle unterzogen. Insgesamt führten die Deutschen verbotene Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von rund 1000 Gramm mit sich. Die Feuerwerkskörper von beiden Sachverhalten wurden sichergestellt. Neben einer Strafanzeige erwartet die Personen, die verbotene Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, auch eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei. Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!!! Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615-105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de