BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und findet verbotene Potenzmittel
Am 15. Dezember stellten Bundespolizisten im Gelsenkirchener
Hauptbahnhof einen Mann fest. Bei der anschließenden
Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein
Haftbefehl vorlag. In seiner Hosentasche wurden zudem verbotene
Potenzmittel gefunden.
Gegen 23:00 Uhr kontrollierten die Uniformierten den 46-Jährigen
im Rahmen einer Streife. Zur Feststellung seiner Identität händigte
er den Beamten seine gültige Duldung aus. Bei der Überprüfung
der Daten in den polizeilichen Systemen stellten die Einsatzkräfte
eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Essen fest. Das
Amtsgericht Gelsenkirchen hatte im Dezember 2024 einen
Haftbefehl gegen den libanesischen Staatsbürger wegen
Hausfriedensbruch und Nötigung erlassen. Das Gericht verurteilte
den Gelsenkirchener zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je
40,00 Euro, ersatzweise 30 Tage Haft. Da der Verurteilte angab,
die Geldstrafe in Höhe von 2.486,00 Euro (inklusive der Kosten)
nicht begleichen zu können, nahmen die Polizisten ihn vor Ort fest
und brachten ihn zur Dienststelle.
Dort erfolgte eine Durchsuchung seiner Person. Dabei stellten die
Bundespolizisten zwei in Deutschland verbotene Potenzmittel-
Tabletten fest und beschlagnahmten diese. Anschließend wurde er
in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem leiteten die
Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz ein.
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