BPOLI MD: Gesuchter kann Geldstrafe nicht aufbringen und kommt ins Gefängnis
Am Dienstag, den 16. Dezember 2025 erschien um 01:55 Uhr ein
34-Jähriger in der Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof in Halberstadt und bat um ein Glas Wasser. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass der Deutsche per Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth gesucht wurde. Wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilte ihn das Amtsgericht Fürth im März 2025 per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2700 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Da der Mann den auferlegten Geldbetrag bislang nicht zahlte und darüber hinaus unbekannten Aufenthalts war, erließ die genannte Staatsanwaltschaft im November 2025 jenen Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten und nahmen ihn fest. Den haftabwendenden Betrag konnte der Verurteilte nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen an eine Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er die nächsten 44 Tage verbringen wird. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
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