BPOL NRW: Sicherheit auch über den Jahreswechsel! Bundespolizei NRW erlässt Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen an 16 Bahnhöfen

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen zeitweise untersagt. Die Verfügung zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren. Sankt Augustin - Vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026 gilt an insgesamt 16 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände. Von der Maßnahme erfasst sind nachfolgende Bahnhöfe: Dortmund Hbf, Bochum Hbf, Essen Hbf, Gelsenkirchen Hbf, Recklingha- usen Hbf, Hagen Hbf, Münster Hbf, Bielefeld Hbf, Hamm Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Wuppertal Hbf, Oberhausen Hbf, Köln Hbf, Bonn Hbf. Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum den Gebäudekomplex des jeweiligen Bahnhofs inklusive der Gleisanlagen. Zur Durchsetzung der Verfügung wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden sowie bei Verstößen gegen das Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile und Pistolen), sowie Luftdruck und CO2-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind. Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung wie Ausnahmen und Begriffsbestimmungen sind auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) abrufbar. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, die auf die bevorstehende Verbotszone hinweisen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der jeweilig örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektion: Bundespolizeiinspektion Dortmund 0231 / 5622 47 - 1012 presse.do@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen und Recklinghausen Bundespolizeiinspektion Münster 0251 / 97437 - 1011 presse.ms@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Hagen, Münster, Bielefeld und Hamm Bundespolizeiinspektion Düsseldorf 0211 / 179276 - 151 presse.d@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal und Oberhausen Bundespolizeiinspektion Köln 0221 / 16093 - 1400 presse.k@polizei.bund.de für die Bahnhöfe Köln und Bonn Rückfragen bitte an: Veröffentlicht durch: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Stabsstelle Presse-/Öffentlichkeitsarbeit Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.nrw@polizei.bund.de Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.