Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch: Informationen der Polizei zum richtigen Umgang mit Feuerwerk
Mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage weist die Polizei auf den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Jedes Jahr kommt es durch die unsachgemäße Verwendung von Pyrotechnik zu schweren Verletzungen, Bränden und Sachschäden, die leicht zu verhindern wären.
Grundsätzlich werden Knallkörper im Sprengstoffgesetz in drei Kategorien unterteilt:
- Kleinfeuerwerk (Kategorie F1): Hierzu gehören Wunderkerzen,
Knallerbsen, Brummer oder Bodenfontänen. Diese Artikel dürfen
ganzjährig an Personen ab 12 Jahren abgegeben und durch diese
verwendet werden.
- Mittelfeuerwerk (Kategorie F2): Artikel wie Raketen, Böller oder
Batterien dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben
werden. Der Verkauf an Verbraucher ist ausschließlich vom 29.
bis 31. Dezember zulässig. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper
ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Wer sie außerhalb
dieser Zeiten zündet oder in der Nähe besonders
schutzbedürftiger Einrichtungen (u. a. Kirchen, Krankenhäuser,
Seniorenheime) nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem
Sprengstoffgesetz.
- Großfeuerwerk (Kategorie F3 und F4): Hierbei handelt es sich um
leistungsstärkeres und gefährlicheres Feuerwerk, das nur mit
behördlicher Erlaubnis und Fachkunde erworben und verwendet
werden darf.Für die Allgemeinheit von Interesse dürften in Bezug auf die Feierlichkeiten zum Jahreswechsel lediglich die Kategorien F1 und F2 sein. Die Polizei bittet die Bürgerinnen und Bürger bei dem Umgang mit diesen beiden Feuerwerksklassen um die Beachtung folgender Hinweise:
- Verwenden Sie ausschließlich zugelassenes Feuerwerk mit
CE-Kennzeichnung
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung der Hersteller
- Zünden Sie Knallkörper nicht in der Hand oder in der Nähe von
Menschen
- Werfen Sie Feuerwerk niemals auf Personen, Tiere oder in
Menschenmengen
- Beachten Sie lokale Verbote und zeitliche EinschränkungenSchreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kennzeichnung durch PTB im Kreis) dürfen in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Das Schießen mit diesen Waffen ist in der Öffentlichkeit - auch am 31. Dezember und 01. Januar - nicht erlaubt und erfordert grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Nicht zugelassene Feuerwerkskörper (sog. Polenböller) sind verboten und können schwerste Verletzungen wie zum Beispiel
- Knalltraumen, Tinnitus
- Verbrennungen
- Verlust von Gliedmaßen
- Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege
- Atemnot und Lungenschädigungenhervorrufen.
Eltern werden gebeten, besonders auf ihre Kinder zu achten. Kinder und Jugendliche dürfen Feuerwerkskörper nur entsprechend der Altersfreigaben verwenden. Tiere reagieren häufig mit Angst auf laute Knallgeräusche - nehmen Sie daher Rücksicht auf Haus- und Wildtiere.
Sollten Verstöße gegen die geltenden Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerk festgestellt werden - etwa das Zünden verbotener Knallkörper, das Abbrennen in Verbotszonen oder das gezielte Gefährden von Menschen - wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Nur so können schwere Unfälle verhindert und das sichere Feiern für die Allgemeinheit gewährleistet werden.
Rückfragen bitte an:
Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
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