BPOL NRW: Ingewahrsamnahme führt zur Festnahme: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl.
Eine junge Dame suchte die Bundespolizei auf, weil sie Hilfe benötigte. Nach Überprüfung der Wohnadresse und der Erziehungsberechtigten stellten die Einsatzkräfte bei dem Vater einen Haftbefehl fest.
Gegen 01:30 Uhr erschien die 39-jährige Frau in den Diensträumen und bat um Hilfe. Die syrische Staatsangehörige machte auf die Beamten einen orientierungslosen Eindruck und trug nicht der Witterung angepasste Kleidung. Auf Nachfrage gab sie an, bei ihren Eltern in Dortmund zu wohnen. Die Überprüfung der angegebenen Adresse ergab die Daten der Dame und ihres 64-jährigen Vaters. Weiterhin wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund festgestellt. Das Gericht hatte den syrischen Staatsbürger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600,00 Euro oder ersatzweise zu 15 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Rücksprache mit der Polizei Dortmund begaben sich die Beamten in Begleitung der jungen Frau zu der genannten Anschrift und trafen dort ihren Vater an. Die Identität wurde zweifelsfrei festgestellt und der Verurteilte vor Ort festgenommen. In den Diensträumen erschien nach Eröffnung des Haftbefehls der vom Vater verständigte Sohn und bezahlte die geforderte Summe in Höhe von 686,00 Euro (inklusive Kosten). Anschließend verließen beide die Dienststelle. Die Tochter verblieb zuvor bereits bei der Mutter in der Wohnung.
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