Solidaritätsprogramm des Landes wirkt weiter: Über 17,5 Millionen Euro bewilligt
Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern profitierten auch 2025 weiterhin deutlich vom Solidaritätsprogramm der Landesregierung. Der durch Beschluss des Landtages im Jahr 2023 eingerichtete 20-Millionen-Euro-Sonderfonds unterstützt gezielt Städte und Gemeinden, die sich in besonderem Maße bei der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern engagieren - insbesondere dort, wo Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angesiedelt sind.
"Mit dem Solidaritätsprogramm haben wir den Kommunen unkompliziert und wirksam zusätzliche Investitionsmittel an die Hand gegeben - als Anerkennung für ihre große Bereitschaft und Leistung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass dieses Instrument richtig und wichtig ist", erklärt Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.
Insgesamt waren landesweit 33 Kommunen antragsberechtigt. Von ihnen wurden inzwischen 64 Förderanträge gestellt. Bislang konnten 56 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 17,5 Millionen Euro bewilligt werden. Ausgezahlt wurden bereits etwa zwölf Millionen Euro, davon allein acht Millionen Euro im Jahr 2025.
"Das Solidaritätsprogramm zeigt ganz konkret, was zusätzliche Landesmittel vor Ort bewirken können: Neue und barrierefreie Bushaltestellen, sanierte Schulgebäude mit besserem Sonnen- und Hitzeschutz, moderne Spiel- und Skateanlagen für Kinder und Jugendliche, erneuerte Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser als Treffpunkte für Jung und Alt oder der Ausbau wichtiger Straßen und Gehwege. Genau darum ging es uns - die kommunale Infrastruktur dort zu stärken, wo viele Menschen leben, sich begegnen und ihren Alltag gestalten. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, unabhängig davon, ob sie selbst mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben oder nicht", erklärt der Innenminister.
Der Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro wurde geschaffen, um den Städten und Gemeinden zusätzliche Landesmittel als Investitionszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Diese konnten unbürokratisch beantragt und flexibel für Projekte vor Ort eingesetzt werden - ohne Einschränkung auf Maßnahmen der Flüchtlingsarbeit. Kommunen mit mindestens 50 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften konnten je nach Kapazität eine Solidaritätspauschale von bis zu 750.000 Euro erhalten und Fördermittel für bis zu drei Projekte beantragen.
"Gerade die Kommunen, die viele Menschen aufgenommen haben oder Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, leisten einen besonderen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Solidaritätsprogramm stärken wir gezielt die Infrastruktur vor Ort und verbessern die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger", so Christian Pegel weiter und:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen darüber hinaus auch unabhängig vom Sonderprogramm umfassend bei den laufenden Kosten der Flüchtlingsaufnahme. Als eines von nur zwei Flächenbundesländern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Kommunen komplett die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zusätzlich übernimmt das Land die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie die anteiligen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für ukrainische Kriegsvertriebene.
"Ohne die hohe Bereitschaft der Städte und Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wäre die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Dieses Programm ist ein klares Zeichen der Anerkennung und der Solidarität des Landes mit seinen Kommunen", betont Innenminister Christian Pegel abschließend.
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